Schlachthofareal


Stadtentwicklung

TAF/2019

Am 16. Sep­tem­ber 2019 fand im Rest. Schlacht­hof die öffent­li­chen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung für Anwoh­nen­de und Gewer­be­trei­ben­de zur zukün­fi­gen Stra­te­gie und Nut­zung deSchlach­hof­area­les statt.

Aus­zug aus Home­page Stadt Zürich

Nutzungsstrategie Schlachthof-Areal

Die Stadt Zürich ist Eigen­tü­me­rin des Schlacht­hof-Are­als zwi­schen Hohl‑, Herdern‑, Bas­ler- und Hard­gut-Stras­se. Das attrak­ti­ve Are­al mit sei­nen denk­mal­ge­schütz­ten Bau­ten wird seit mehr als hun­dert Jah­ren zu gros­sen Tei­len von der Fleisch­wirt­schaft genutzt. Die Miet­ver­trä­ge mit den heu­ti­gen Nut­ze­rin­nen und Nut­zern lau­fen spä­tes­tens im Jahr 2029 aus. Die Stadt will des­halb klä­ren, wie sie das Are­al ab dem Jahr 2030 nut­zen will. Sie erar­bei­tet dazu bis Ende 2020 eine Nut­zungs­stra­te­gie. Die­se Stra­te­gie wird die Basis für die wei­te­ren Pla­nungs­schrit­te bis hin zu einem all­fäl­li­gen Bau­pro­jekt bilden.

Geschichte und aktuelle Nutzung

Im Vor­feld der Ein­ge­mein­dung von 1893 kauf­te die Stadt Zürich an der Stadt­gren­ze zur dama­lig selb­stän­di­gen Gemein­de Alt­stet­ten im Gebiet des Let­zib­achs ein über 17 Hektaren gros­ses Grund­stück, um einen Zen­tral­schlacht­hof zu errich­ten. Nach einer lan­gen Pla­nungs­zeit begann man 1905 mit den Bau­ar­bei­ten. Die Aus­füh­rung des Schlacht­hof­baus erfolg­te unter Auf­sicht des städ­ti­schen Hoch­bau­amts. Als Archi­tek­ten wähl­te der Stadt­rat Gus­tav Albert Uhl­mann aus Mann­heim. Am 1. August 1909 konn­te der neue Schlacht­hof in Betrieb genom­men wer­den. Die Anla­ge kos­te­te schliess­lich 5,85 Mil­lio­nen Fran­ken, 2Millionen mehr als ursprüng­lich ange­nom­men. Die Kos­ten­über­schrei­tung war auf die Bau­teue­rung und vor allem auf die man­geln­de Erfah­rung mit ver­gleich­ba­ren Gross­pro­jek­ten zurück­zu­füh­ren. Zwi­schen 1982 und 1985 wur­de die Anla­ge letzt­mals umfas­send erneuert.

Aktuelle Zonierung / Planungsrechtliche Festlegungen

 


Im regio­na­len Richt­plan (Juni 2017) ist das gesam­te Schlacht­hof­are­al als «Arbeits­platz­ge­biet» defi­niert. Arbeits­platz­ge­bie­te die­nen der lang­fris­ti­gen Siche­rung von aus­rei­chend gros­sen, zusam­men­hän­gen­den und gut erschlos­se­nen Flä­chen für Arbeits­nut­zun­gen wie pro­duk­ti­ons­ori­en­tier­te gewerb­lich-indus­tri­el­le Nut­zun­gen, Han­del, Bil­dung, For­schung, Logis­tik, Gütergrossverteiler/innen und Dienst­leis­tun­gen. Der erwähn­te Richt­plan sieht für das Schlacht­hof-Are­al fol­gen­de Haupt­funk­tio­nen vor: «Schlacht­hof, ergän­zend pro­du­zie­ren­des Gewer­be oder öffent­li­che Bau­ten und Anla­gen sowie Frei­raum». In der aktu­el­len Bau- und Zonen­ord­nung der Stadt Zürich liegt das Are­al haupt­säch­lich in der Indus­trie- und Gewer­be­zo­ne I (blau). Nur zwei klei­ne­re Par­zel­len lie­gen in der Wohn­zo­ne 5 (oran­ge, Wohn­an­teil 0 %). Ein Gross­teil der Gebäu­de und der Umge­bung auf dem Are­al steht unter Denkmalschutz.

Das Schlacht­hof-Are­al im Geviert der Herdern‑, Basler‑, Hard­gut- und der Hohl­stras­se umfasst eine Flä­che von rund 58’000 m2 mit dem «Cen­tra­vo-Are­al» bezie­hungs­wei­se 54’600 m2 ohne die­se Parzelle.

Das soge­nann­te «Cen­tra­vo-Are­al» in der nord­west­li­chen Ecke des Schlacht­hof-Are­als ist nicht direk­ter Gegen­stand der Nut­zungs­stra­te­gie. Auf die­sem Are­al plant die Stadt ein Gebäu­de zu erstel­len, das als neue Wache für Schutz & Ret­tung sowie als neu­er Sitz des Stadt­ar­chivs die­nen könnte.

Auftrag


Der Stadt­rat will die Nut­zung nach 2029 früh­zei­tig klä­ren. Dies erfolgt ab 2019 in vier Schritten:

Schritt 1: Nutzungsstrategie (2 Jahre)

Für die Aus­ar­bei­tung einer Nut­zungs­stra­te­gie gilt es die Poten­zia­le des Are­als und den Bedarf nach stand­ort­ge­bun­de­nen städ­ti­schen Nut­zun­gen zu klä­ren. Nut­zungs­va­ri­an­ten wer­den zur einer Nut­zungs­stra­te­gie ver­dich­tet, wel­che mög­li­che Kon­se­quen­zen bezüg­lich Anpas­sungs­be­darf der Pla­nungs­in­stru­men­te klären.

Schritt 2: Städtebauliches Konzept, Testplanung (3 Jahre)

Für die Erar­bei­tung eines ent­spre­chen­den städ­te­bau­li­chen Kon­zepts eig­net sich aus Erfah­rung eine Test­pla­nung. Am Ende des zwei­ten Schrit­tes liegt ein kon­kre­tes Nut­zungs- und Bebau­ungs­kon­zept vor.

Schritt 3: Planungsrechtliches Verfahren (ca. 2 Jahre)

Erfor­dert das ange­streb­te Nut­zungs- und Bebau­ungs­kon­zept Anpas­sun­gen des Pla­nungs­rechts, muss ein zusätz­li­cher Zeit­be­darf von etwa zwei Jah­ren ein­ge­rech­net werden.

Schritt 4: Wettbewerb und Bauprojekt (ca. 4 Jahre)

Auf Basis des Nut­zungs- und Bebau­ungs­kon­zepts und den pla­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben wird allen­falls ein Wett­be­werbs­ver­fah­ren durchgeführt.

Bis ins Jahr 2029 wird der Schlacht­be­trieb auf dem Are­al fort­ge­führt. Die Fra­ge, ob das Are­al über das Jahr 2029 hin­aus Platz für die Fleisch­wirt­schaft bie­ten kann und soll, ist offen und Gegen­stand der lau­fen­den Erar­bei­tung einer Nut­zungs­stra­te­gie. Der Stadt­rat hat dies­be­züg­lich kei­nen Vor­ent­scheid gefällt.

Nutzungsstrategie

Vier Phasen der Nutzungsstrategie

Die Nut­zungs­stra­te­gie legt die zukünf­ti­gen Nut­zungs­zie­le für das Schlacht­hof-Are­al fest. Dazu wer­den das Poten­zi­al (Flä­chen) des Are­als sowie der Bedarf an städ­ti­schen Nut­zun­gen (öffent­li­che Bau­ten und Anla­gen) ana­ly­siert. Vari­an­ten mit ver­schie­de­nen Nut­zungs­ka­te­go­rien bil­den die Basis für die Nut­zungs­stra­te­gie. Dabei soll der Gross­teil des Are­als für gewerb­lich-indus­tri­el­le Nut­zung erhal­ten blei­ben. Die Nut­zungs­stra­te­gie zeigt auf, wie auf dem Are­al zusätz­lich ein Mehr­wert für das Quar­tier, zum Bei­spiel durch die Öff­nung des Are­als geschaf­fen wer­den kann. Fer­ner wird das The­ma Zwi­schen­nut­zung mitberücksichtigt.

Bei der Erar­bei­tung der Nut­zungs­stra­te­gie wer­den die Bedürf­nis­se und Ideen der heu­ti­gen Mie­ten­den, des Quar­tiers, des Gewer­bes und wei­te­rer Inter­es­sier­ter ange­hört. Dazu wer­den zu Beginn und am Ende der Nut­zungs­stra­te­gie Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen durch­ge­führt. Wäh­rend der Erar­bei­tung der Nut­zungs­va­ri­an­ten wer­den Echo­räu­me ver­an­stal­tet, zu denen Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der erwähn­ten Grup­pie­run­gen ein­ge­la­den werden.

Foli­en­prä­sen­ta­ti­on