Stadtentwicklung
Am 16. September 2019 fand im Rest. Schlachthof die öffentlichen Informationsveranstaltung für Anwohnende und Gewerbetreibende zur zukünfigen Strategie und Nutzung deSchlachhofareales statt.
Auszug aus Homepage Stadt Zürich
Nutzungsstrategie Schlachthof-Areal
Die Stadt Zürich ist Eigentümerin des Schlachthof-Areals zwischen Hohl‑, Herdern‑, Basler- und Hardgut-Strasse. Das attraktive Areal mit seinen denkmalgeschützten Bauten wird seit mehr als hundert Jahren zu grossen Teilen von der Fleischwirtschaft genutzt. Die Mietverträge mit den heutigen Nutzerinnen und Nutzern laufen spätestens im Jahr 2029 aus. Die Stadt will deshalb klären, wie sie das Areal ab dem Jahr 2030 nutzen will. Sie erarbeitet dazu bis Ende 2020 eine Nutzungsstrategie. Diese Strategie wird die Basis für die weiteren Planungsschritte bis hin zu einem allfälligen Bauprojekt bilden.
Im Vorfeld der Eingemeindung von 1893 kaufte die Stadt Zürich an der Stadtgrenze zur damalig selbständigen Gemeinde Altstetten im Gebiet des Letzibachs ein über 17 Hektaren grosses Grundstück, um einen Zentralschlachthof zu errichten. Nach einer langen Planungszeit begann man 1905 mit den Bauarbeiten. Die Ausführung des Schlachthofbaus erfolgte unter Aufsicht des städtischen Hochbauamts. Als Architekten wählte der Stadtrat Gustav Albert Uhlmann aus Mannheim. Am 1. August 1909 konnte der neue Schlachthof in Betrieb genommen werden. Die Anlage kostete schliesslich 5,85 Millionen Franken, 2Millionen mehr als ursprünglich angenommen. Die Kostenüberschreitung war auf die Bauteuerung und vor allem auf die mangelnde Erfahrung mit vergleichbaren Grossprojekten zurückzuführen. Zwischen 1982 und 1985 wurde die Anlage letztmals umfassend erneuert.
Aktuelle Zonierung / Planungsrechtliche Festlegungen
Im regionalen Richtplan (Juni 2017) ist das gesamte Schlachthofareal als «Arbeitsplatzgebiet» definiert. Arbeitsplatzgebiete dienen der langfristigen Sicherung von ausreichend grossen, zusammenhängenden und gut erschlossenen Flächen für Arbeitsnutzungen wie produktionsorientierte gewerblich-industrielle Nutzungen, Handel, Bildung, Forschung, Logistik, Gütergrossverteiler/innen und Dienstleistungen. Der erwähnte Richtplan sieht für das Schlachthof-Areal folgende Hauptfunktionen vor: «Schlachthof, ergänzend produzierendes Gewerbe oder öffentliche Bauten und Anlagen sowie Freiraum». In der aktuellen Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich liegt das Areal hauptsächlich in der Industrie- und Gewerbezone I (blau). Nur zwei kleinere Parzellen liegen in der Wohnzone 5 (orange, Wohnanteil 0 %). Ein Grossteil der Gebäude und der Umgebung auf dem Areal steht unter Denkmalschutz.
Das Schlachthof-Areal im Geviert der Herdern‑, Basler‑, Hardgut- und der Hohlstrasse umfasst eine Fläche von rund 58’000 m2 mit dem «Centravo-Areal» beziehungsweise 54’600 m2 ohne diese Parzelle.
Das sogenannte «Centravo-Areal» in der nordwestlichen Ecke des Schlachthof-Areals ist nicht direkter Gegenstand der Nutzungsstrategie. Auf diesem Areal plant die Stadt ein Gebäude zu erstellen, das als neue Wache für Schutz & Rettung sowie als neuer Sitz des Stadtarchivs dienen könnte.
Auftrag
Der Stadtrat will die Nutzung nach 2029 frühzeitig klären. Dies erfolgt ab 2019 in vier Schritten:
Schritt 1: Nutzungsstrategie (2 Jahre)
Für die Ausarbeitung einer Nutzungsstrategie gilt es die Potenziale des Areals und den Bedarf nach standortgebundenen städtischen Nutzungen zu klären. Nutzungsvarianten werden zur einer Nutzungsstrategie verdichtet, welche mögliche Konsequenzen bezüglich Anpassungsbedarf der Planungsinstrumente klären.
Schritt 2: Städtebauliches Konzept, Testplanung (3 Jahre)
Für die Erarbeitung eines entsprechenden städtebaulichen Konzepts eignet sich aus Erfahrung eine Testplanung. Am Ende des zweiten Schrittes liegt ein konkretes Nutzungs- und Bebauungskonzept vor.
Schritt 3: Planungsrechtliches Verfahren (ca. 2 Jahre)
Erfordert das angestrebte Nutzungs- und Bebauungskonzept Anpassungen des Planungsrechts, muss ein zusätzlicher Zeitbedarf von etwa zwei Jahren eingerechnet werden.
Schritt 4: Wettbewerb und Bauprojekt (ca. 4 Jahre)
Auf Basis des Nutzungs- und Bebauungskonzepts und den planungsrechtlichen Vorgaben wird allenfalls ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
Bis ins Jahr 2029 wird der Schlachtbetrieb auf dem Areal fortgeführt. Die Frage, ob das Areal über das Jahr 2029 hinaus Platz für die Fleischwirtschaft bieten kann und soll, ist offen und Gegenstand der laufenden Erarbeitung einer Nutzungsstrategie. Der Stadtrat hat diesbezüglich keinen Vorentscheid gefällt.
Nutzungsstrategie
Vier Phasen der Nutzungsstrategie
Die Nutzungsstrategie legt die zukünftigen Nutzungsziele für das Schlachthof-Areal fest. Dazu werden das Potenzial (Flächen) des Areals sowie der Bedarf an städtischen Nutzungen (öffentliche Bauten und Anlagen) analysiert. Varianten mit verschiedenen Nutzungskategorien bilden die Basis für die Nutzungsstrategie. Dabei soll der Grossteil des Areals für gewerblich-industrielle Nutzung erhalten bleiben. Die Nutzungsstrategie zeigt auf, wie auf dem Areal zusätzlich ein Mehrwert für das Quartier, zum Beispiel durch die Öffnung des Areals geschaffen werden kann. Ferner wird das Thema Zwischennutzung mitberücksichtigt.
Bei der Erarbeitung der Nutzungsstrategie werden die Bedürfnisse und Ideen der heutigen Mietenden, des Quartiers, des Gewerbes und weiterer Interessierter angehört. Dazu werden zu Beginn und am Ende der Nutzungsstrategie Informationsveranstaltungen durchgeführt. Während der Erarbeitung der Nutzungsvarianten werden Echoräume veranstaltet, zu denen Vertreterinnen und Vertreter der erwähnten Gruppierungen eingeladen werden.