Was Sie tun können…

 

Schritt 1: dokumentieren

„Belas­tungs­grenz­wer­te defi­nie­ren maxi­ma­le Immis­sio­nen, wel­che auf lärm­emp­find­li­che Bau­ten oder Gebie­te ein­wir­ken dür­fen. (…) Mit dem mass­geb­li­chen Belas­tungs­grenz­wert ver­gli­chen wer­den die in der Mit­te des offe­nen Fens­ters lärm­emp­find­li­cher Räu­me ermit­tel­ten Belastungswerte.“
(Quel­le:Lärm & Schall)

Dies bedeu­tet im Klar­text, dass unter rea­len Bedin­gun­gen gemes­sen wer­den kann; man geht davon aus, dass Betrof­fe­ne bei offe­nem Fens­ter schla­fen (wol­len). Hal­ten Sie das Dezi­bel­me­ter in die Mit­te des geöff­ne­ten Fens­ters und lesen Sie die Wer­te ab.

Grenz­wer­te fin­den Sie unter Lärm & Schall, zusam­men mit wei­te­ren nütz­li­chen Defi­ni­tio­nen. Pau­schal kann man jedoch sagen, dass tags­über ein Wert von 65 dB und nachts ein Wert von 55 dB nicht über­schrit­ten wer­den kann. Dies gilt auch für Pas­san­ten­lärm und die Geset­zes­la­ge ist klar: ver­ant­wort­lich für die Ein­hal­tung der Grenz­wer­te ist der Ver­ur­sa­cher / die Ver­ur­sa­che­rin (Bun­des­ge­setz über den Umwelt­schutz, SR 814.01, vom 7. Okto­ber 1983, Art. 2: Wer Mass­nah­men nach die­sem Gesetz ver­ur­sacht, trägt die Kos­ten dafür.)

Ein Dezi­bel­me­ter kön­nen Sie bei uns aus­lei­hen, wir sind froh, wenn Sie uns die Resul­ta­te Ihrer Mes­sung mit­tei­len, wir wer­den die­se auf unse­rer Home­page ver­öf­fent­li­chen, natür­lich anony­mi­siert. Falls Sie kei­ne Mög­lich­keit haben, den Lärm zu mes­sen, notie­ren Sie sich bit­te die Dau­er des Ereig­nis­ses und Ihre sub­jek­ti­ve Wahr­neh­mung (zum Bei­spiel „Sams­tag, den 21.04.2011 Musik­lärm von 23.00 ‑03.30, ab 01.25 zusätz­lich Lärm durch weg­fah­ren­de Autos; so laut, dass ich bei geschlos­se­nem Fens­ter noch fast alles hör­te“). Fra­gen Sie Ihre Nach­barn, ob sie das sel­be fest­ge­stellt haben und unter­zeich­nen Sie die­ses Lärm­pro­to­koll gemein­sam.

Schritt 2: Dia­log suchen

Suchen Sie das Gespräch mit den Ver­ur­sa­chern. Äus­sern Sie sich münd­lich, wenn es sein muss, schrift­lich, aber vor allem: sach­lich. Tun Sie sich mit Ihren Nach­barn und Nach­ba­rin­nen zusammen.

Schritt 3: Melden

Rufen Sie die Poli­zei. Sei­en Sie sach­lich, die Dis­po­nen­ten in der Ein­satz­zen­tra­le haben durch­aus Ver­ständ­nis für unse­re Lage. Sei­en Sie nicht frus­triert, wenn die Poli­zei ver­spä­tet aus­rückt, oder viel­leicht sogar gar nicht, weil Lärm­kla­gen auf der Prio­ri­tä­ten­lis­te halt wei­ter unten ste­hen als Mord und Tot­schlag. Ihr Anruf wird auf jeden Fall regis­triert; jede Lärm­kla­ge wird gesam­melt. Wenn Die Poli­zei aus­rückt, müs­sen Sie aller­dings damit rech­nen, dass man bei Ihnen klin­gelt. Dazu sind die Poli­zis­ten verpflichtet.

Gehen Sie zusätz­lich am Fol­ge­tag zur Kreis­wa­che, erstat­ten Sie Anzei­ge und geben Sie Ihr Lärm­pro­to­koll ab. Gesprä­che, die wir mit ver­schie­de­nen Behör­den­ver­tre­tern führ­ten, zeig­ten sogar, dass man froh ist über sol­che Anzeigen.

Schritt 4: Feed­back an den Quartierverein

Infor­mie­ren Sie uns, schi­cken Sie uns eine Kopie Ihres Lärm­pro­to­kolls. So kön­nen wir uns ein Bild machen, wo ein Ein­grei­fen nötig sein kann und wir haben „Muni­ti­on“ für Gesprä­che mit den Behör­den. Wir gehen auch an den neur­al­gi­schen Punk­ten vor­bei und füh­ren sel­ber Mes­sun­gen durch.

Weitere Infos und Links:

Immis­si­on (Lärm usw.) mel­den: laermgruppe.ch – Innen­stadt als Wohnquartier
Was wir tun können…
Infos und Links zum The­ma Lärm