Politik Stadt Zürich & Kanton Zürich

Politik und Recht


Stadt Zürich

Stadtrat

Der Stadt­rat bil­det die Regie­rung der Stadt Zürich und arbei­tet als Kol­le­gi­al­be­hör­de. Sei­ne neun Mit­glie­der sind voll­amt­lich tätig. Jedes Mit­glied steht einem Depar­te­ment vor. Übli­cher­wei­se tritt der Stadt­rat jeweils am Mitt­woch­mor­gen im Stadt­rats­saal des Stadt­hau­ses zu einer ordent­li­chen Sit­zung zusam­men. Den Vor­sitz führt die Stadtpräsidentin. 

Die Wahl des Stadt­rats durch die Stimm­be­rech­tig­ten fin­det alle vier Jah­re statt. Im Gegen­satz zu dem gleich­zei­tig im Pro­porz- oder Ver­hält­nis­sys­tem gewähl­ten Gemein­de­rat gilt bei den Stadt­rats­wah­len das Majorz- oder Mehrheitsprinzip.

Der Stadt­rat ent­schei­det durch­schnitt­lich über 2000 Geschäf­te pro Jahr.

Gemeinderat

Der Gemein­de­rat ist das Par­la­ment der Stadt Zürich. Der Rat wird alle vier Jah­re von den Stimm­be­rech­tig­ten der Stadt Zürich gewählt.

Der Gemein­de­rat (Legis­la­ti­ve) der Stadt Zürich besteht aus 125 Rats­mit­glie­der und die Prä­si­den­tin / der Prä­si­dent des Gemein­de­rats wird vom Par­la­ment jeweils anfangs Mai für ein Jahr gewählt. Die Sit­zun­gen fin­den in der Regel am Mitt­woch, ab 17 Uhr im Rat­haus am Lim­mat­quai 55 statt.


Kanton Zürich

Regierungsrat

Die kan­to­na­le Ver­wal­tung besteht aus sie­ben Direk­tio­nen. Dar­auf baut die Ver­wal­tungs­struk­tur auf. Die sie­ben voll­amt­lich täti­gen Mit­glie­der des Regie­rungs­ra­tes wer­den alle vier Jah­re im Mehr­heits­wahl­ver­fah­ren (Majorz­wahl) vom Volk gewählt. Sie bil­den die obers­te lei­ten­de und voll­zie­hen­de Behör­de des Kan­tons (Exe­ku­ti­ve). Ihre Beschlüs­se fas­sen die Regie­rungs­mit­glie­der gemein­sam als Kollegialbehörde.

Kantonsrat

Der Kan­tons­rat ist das Par­la­ment des Kan­tons Zürich. Die 180 Mit­glie­der zäh­len­de Volks­ver­tre­tung ist nach schwei­ze­ri­schem Staats­ver­ständ­nis die obers­te Behör­de im Kan­ton. Vor­be­hält­lich der demo­kra­ti­schen Mit­wir­kungs­rech­te der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beschliesst der Kan­tons­rat über Ver­fas­sungs- und Geset­zes­än­de­run­gen und über neue Geset­ze. Dar­über hin­aus ver­ab­schie­det er das Bud­get und die Rech­nung, ent­schei­det über Pro­jekt­aus­ga­ben im grös­se­rem Umfang, wählt die Mit­glie­der der obers­ten Gerich­te sowie wei­te­rer Behör­den, wie bei­spiels­wei­se den Bank­rat der ZKB oder den Ombuds­mann etc.. In sei­ner Funk­ti­on übt er die Ober­auf­sicht über die Regie­rung, die Staats­ver­wal­tung, die selb­stän­di­gen Anstal­ten und die Jus­tiz­ver­wal­tung aus.

Der Kan­tons­rat tagt jeden Mon­tag­mor­gen – aus­ser wäh­rend der Sommer‑, Herbst-und Sport­fe­ri­en oder an kirch­li­chen Fei­er­ta­gen. Tagungs­ort ist das Rat­haus in Zürich am Limmatquai.