Aufgrund der steigenden Fällen mit Covid-19-Infektionen hat der Regierungsrat des Kantons Zürich Massnahmen zur Eindämmung und Ausbreitung beschlossen. Die Verordnung gilt ab Donnerstag, 27. August und ist bis Mittwoch, 30. September 2020 befristet. Sollten die Fallzahlen während der