Aufgrund der steigenden Fällen mit Covid-19-Infektionen hat der Regierungsrat des Kantons Zürich Massnahmen zur Eindämmung und Ausbreitung beschlossen. Die Verordnung gilt ab Donnerstag, 27. August und ist bis Mittwoch, 30. September 2020 befristet.
Sollten die Fallzahlen während der Dauer weiter ansteigen, ist es absehbar, dass die Massnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung erweitert und eine Maskentragpflicht auf weitere Gebiete ausgeweitet werden könnte.
Nur durch gemeinsames Handeln und Einhalten der angeordneten Massnahmen bleiben Sie bei guter Gesundheit und vermeiden eine Ansteckung durch Covid-19.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 24. August 2020
Der Regierungsrat hat auf Antrag des Covid-19-Sonderstabes beschlossen, weitere Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus zu ergreifen. Ab Donnerstag, 27. August 2020, gilt in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskenpflicht. Gastronomiebetriebe sind neu verpflichtet, die Kontaktdaten zu erheben. Für Veranstaltungen und Clubs gelten zudem verschärfte Regeln. Die neue Verordnung gilt bis am 30. September 2020.
Vier weitere Massnahmen
Der Regierungsrat hat nun auf Antrag des Covid-19-Sonderstabes beschlossen, vier weitere Massnahmen zu ergreifen. Ab Donnerstag, 27. August 2020, gilt in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine generelle Maskenpflicht. Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erklärte: «Das Tragen einer Maske hilft bei Tröpfcheninfektionen, wie sie beim Coronavirus stattfinden, Ansteckungen zu verhindern.» Diese Massnahme sei zudem einfach umzusetzen.
- Gastronomiebetriebe sind neu dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erfassung der Kontaktdaten einer Person. Die Erfassung von Kontaktdaten ist ein wirksames Instrument, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen und unterbinden zu können. Wenn die Gäste in einem Restaurant, einer Bar oder einem Club frei zirkulieren, ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch, auch weil unter solchen Umständen viele Personen miteinander in Kontakt kommen und weder Masken getragen werden, noch die Abstandsregeln konsequent eingehalten werden.
- In Innenräumen von Gastronomiebetrieben einschliesslich Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen dürfen pro Innenbereich gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein. Im gesamten Innen- und Aussenbereich eines solchen Betriebs dürfen gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Die Aussenbereiche müssen klar erkennbar und abgegrenzt sein.
- Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder Gesichtsmasken getragen werden. Die Begrenzung gilt auch für Veranstaltungen wie Sportanlässe, Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konzerte, Gottesdienste oder Ferienlager. Auch private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeste fallen darunter.
Regierungsrat setzt weiterhin auf starken Vollzug
Der Regierungsrat setzt weiterhin auf einen starken Vollzug. Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr erklärte: «Wir sind überzeugt, dass der konsequente Vollzug der getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung entscheidend ist.» Seit dem Ende der ausserordentlichen Lage sind im Kanton Zürich über 1000 Schutzkonzepte von Betrieben und Anlagen überprüft worden (bei rund 150 Bemängelungen); zur Einhaltung der Einreisequarantäne haben im August rund 550 Kontrollen stattgefunden.
Mit den neuen Massnahmen setzt der Regierungsrat alles daran, die Ausbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen. Er appelliert an die Bevölkerung, sich an die neuen Vorgaben zu halten, um die Epidemie gemeinsam zu bewältigen.