Covid-19 Massnahmen bis 30. September 2020

 

 


Auf­grund der stei­gen­den Fäl­len mit Covid-19-Infek­tio­nen hat der Regie­rungs­rat des Kan­tons Zürich Mass­nah­men zur Ein­däm­mung und Aus­brei­tung beschlos­sen. Die Ver­ord­nung gilt ab Don­ners­tag, 27. August und ist bis Mitt­woch, 30. Sep­tem­ber 2020 befristet. 

Soll­ten die Fall­zah­len wäh­rend der Dau­er wei­ter anstei­gen, ist es abseh­bar, dass die Mass­nah­men zum Schutz unse­rer Bevöl­ke­rung erwei­tert und eine Mas­ken­trag­pflicht auf wei­te­re Gebie­te aus­ge­wei­tet wer­den könnte. 

Nur durch gemein­sa­mes Han­deln und Ein­hal­ten der ange­ord­ne­ten Mass­nah­men blei­ben Sie bei guter Gesund­heit und ver­mei­den eine Anste­ckung durch Covid-19.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 24. August 2020

Der Regie­rungs­rat hat auf Antrag des Covid-19-Son­der­sta­bes beschlos­sen, wei­te­re Mass­nah­men zur Ein­däm­mung des Covid-19-Virus zu ergrei­fen. Ab Don­ners­tag, 27. August 2020, gilt in allen Innen­räu­men von Ein­kaufs­lä­den, Ein­kaufs­zen­tren und Märk­ten eine Mas­ken­pflicht. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sind neu ver­pflich­tet, die Kon­takt­da­ten zu erhe­ben. Für Ver­an­stal­tun­gen und Clubs gel­ten zudem ver­schärf­te Regeln. Die neue Ver­ord­nung gilt bis am 30. Sep­tem­ber 2020.

Vier wei­te­re Massnahmen

Der Regie­rungs­rat hat nun auf Antrag des Covid-19-Son­der­sta­bes beschlos­sen, vier wei­te­re Mass­nah­men zu ergrei­fen. Ab Don­ners­tag, 27. August 2020, gilt in allen Innen­räu­men von Ein­kaufs­lä­den, Ein­kaufs­zen­tren und Märk­ten eine gene­rel­le Mas­ken­pflicht. Regie­rungs­rä­tin und Gesund­heits­di­rek­to­rin Nata­lie Rick­li erklär­te: «Das Tra­gen einer Mas­ke hilft bei Tröpf­chen­in­fek­tio­nen, wie sie beim Coro­na­vi­rus statt­fin­den, Anste­ckun­gen zu ver­hin­dern.» Die­se Mass­nah­me sei zudem ein­fach umzusetzen.

  • Gas­tro­no­mie­be­trie­be sind neu dazu ver­pflich­tet, die Kon­takt­da­ten ihrer Gäs­te auf­zu­neh­men. Bei Fami­li­en oder ande­ren Grup­pen mit unter­ein­an­der bekann­ten Per­so­nen genügt die Erfas­sung der Kon­takt­da­ten einer Per­son. Die Erfas­sung von Kon­takt­da­ten ist ein wirk­sa­mes Instru­ment, um all­fäl­li­ge Infek­ti­ons­ket­ten nach­ver­fol­gen und unter­bin­den zu kön­nen. Wenn die Gäs­te in einem Restau­rant, einer Bar oder einem Club frei zir­ku­lie­ren, ist das Anste­ckungs­ri­si­ko beson­ders hoch, auch weil unter sol­chen Umstän­den vie­le Per­so­nen mit­ein­an­der in Kon­takt kom­men und weder Mas­ken getra­gen wer­den, noch die Abstands­re­geln kon­se­quent ein­ge­hal­ten werden.
  • In Innen­räu­men von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben ein­schliess­lich Bars, in denen die Kon­su­ma­ti­on nicht aus­schliess­lich sit­zend erfolgt, sowie von Dis­ko­the­ken, Clubs und Tanz­lo­ka­len dür­fen pro Innen­be­reich gleich­zei­tig höchs­tens 100 Per­so­nen anwe­send sein. Im gesam­ten Innen- und Aus­sen­be­reich eines sol­chen Betriebs dür­fen gleich­zei­tig höchs­tens 300 Per­so­nen anwe­send sein. Die Aus­sen­be­rei­che müs­sen klar erkenn­bar und abge­grenzt sein.
  • Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 100 Per­so­nen dür­fen nur durch­ge­führt wer­den, wenn ein Schutz­kon­zept vor­liegt oder der erfor­der­li­che Abstand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann oder Gesichts­mas­ken getra­gen wer­den. Die Begren­zung gilt auch für Ver­an­stal­tun­gen wie Sport­an­läs­se, Thea­ter­auf­füh­run­gen, Kino­vor­füh­run­gen, Kon­zer­te, Got­tes­diens­te oder Feri­en­la­ger. Auch pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen wie Hoch­zei­ten und Geburts­tags­fes­te fal­len darunter.

Regierungsrat setzt weiterhin auf starken Vollzug

Der Regie­rungs­rat setzt wei­ter­hin auf einen star­ken Voll­zug. Regie­rungs­rat und Sicher­heits­di­rek­tor Mario Fehr erklär­te: «Wir sind über­zeugt, dass der kon­se­quen­te Voll­zug der getrof­fe­nen Mass­nah­men zum Schutz der Bevöl­ke­rung ent­schei­dend ist.» Seit dem Ende der aus­ser­or­dent­li­chen Lage sind im Kan­ton Zürich über 1000 Schutz­kon­zep­te von Betrie­ben und Anla­gen über­prüft wor­den (bei rund 150 Bemän­ge­lun­gen); zur Ein­hal­tung der Ein­rei­se­qua­ran­tä­ne haben im August rund 550 Kon­trol­len stattgefunden.

Mit den neu­en Mass­nah­men setzt der Regie­rungs­rat alles dar­an, die Aus­brei­tung des Covid-19-Virus ein­zu­däm­men. Er appel­liert an die Bevöl­ke­rung, sich an die neu­en Vor­ga­ben zu hal­ten, um die Epi­de­mie gemein­sam zu bewältigen.