Sie möchten unbeschwert mit Ihrem Kind, dem Enkel, der Nichte, dem Neffen, einem Ferienkind… verreisen oder Ihr minderjähriges Kind möchte alleine im Ausland seine Ferien verbringen und plant gar eine Europareise. In einigen Ländern kann es bereits bei der Einreise an der Grenze zu Problemen führen, wenn keine oder nur eine sorgeberechtigte Person mit Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies z.B. die Länder Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Grossbritannien (Vereinigtes Königreich), Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. In solchen Fällen ist es ratsam eine Vollmacht der Eltern oder der Sorgeberechtigten Person dabei zu haben.
Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen erlassen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hingegen empfiehlt, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung oder eine Vollmacht mitgeben. Ebenfalls empfohlen wird die Unterschrift, beim Stadtammannamt oder Notariat Ihres Wohnkreises, beglaubigen zu lassen.
Angaben und Unterlagen für die schriftliche Erklärung:
– Namen, Ausweis-Nummern (+ ev. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern
– Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson
– Namen, Ausweis-Nummern des Kindes
– Reiseroute und ‑Daten.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und deren Inhalt ohne Gewährleistung!
Vollmachten (PDF-Formulare):
Vollmacht_mit_Mutter_reisendes_Kind
Vollmacht_mit_Vater_reisendes_Kind
Kind reist alleine
Die Formulare dienen lediglich als mögliche Muster und geben keine Gewähr auf deren Vollständigkeit. Diesbezüglich verweisen wir Sie insbesondere auf die unterschiedlichen Einreisevorschriften der einzelnen Länder!
Weitere Links zum Thema:
Beobachter-Artikel “Reisen mit Minderjährigen”
EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten)
EDA (Länderspezifische Einreisevorschriften)
EU-Vorschriften zur Einreise
Versch. kostenlose Vorlagen zum Download