Lärm

Aus­zug aus der Lärm­schutz­ver­ord­nung der Stadt Zürich AS 713.410

Art. 1 Begriff Lärm

Als Lärm im Sin­ne die­ser Ver­ord­nung gel­ten akus­ti­sche Ein­wir­kun­gen, die Gesund­heit, Leis­tungs­fä­hig­keit oder Wohl­be­fin­den von Men­schen beeinträchtigen.

Art. 2 Grundsatz

Es ist jeder­mann unter­sagt, Lärm zu ver­ur­sa­chen, der durch rück­sichts­vol­le Hand­lungs­wei­se ver­mie­den oder ver­min­dert wer­den kann.

Art. 15 Singen, Musizieren usw. im Innern von Häusern

Sin­gen, Musi­zie­ren und der Gebrauch von Ton­wie­der­ga­be­ge­rä­ten, Laut­spre­chern und Ver­stär­ker­an­la­gen zu jeder Tages- und Nacht­zeit im Innern von Häu­sern dür­fen Dritt­per­so­nen nicht in unzu­mut­ba­rer Wei­se belästigen.

Art. 16 Singen, Musizieren usw. im Freien

Sin­gen, Musi­zie­ren und der Gebrauch von Ton­wie­der­ga­be­ge­rä­ten sind von 22.00 bis 07.00 Uhr im Frei­en ver­bo­ten. In der übri­gen Zeit dür­fen Dritt­per­so­nen dadurch nicht in unzu­mut­ba­rer Wei­se beläs­tigt werden.

Art. 17 Lautsprecher, Verstärkeranlagen im Freien, in Zelten, Fahrnisbauten

Laut­spre­cher, Mega­pho­ne und ande­re Ver­stär­ker­an­la­gen dür­fen im Frei­en, in Zel­ten und andern Fahr­nis­bau­ten nur mit Bewil­li­gung des Poli­zei­am­tes ver­wen­det werden.

Art. 19 Wirtschaften, Konzertsäle, Versammlungsräume, Vergnügungsstätten

Wirt­schaf­ten, Kon­zert­sä­le, Ver­samm­lungs­räu­me, Dancings und Ver­gnü­gungs­stät­ten sind bau­lich so ein­zu­rich­ten und zu benüt­zen, dass Dritt­per­so­nen durch den Lärm nicht beläs­tigt werden.

Infos und Links zum Thema Lärm

Lärm mel­den
Lärm­schutz­ver­ord­nung der Stadt Zürich, AS 713.410
Fach­grup­pe Lärm­be­kämp­fung 
Merk­blatt der Fach­grup­pe Lärm­be­kämp­fung für Lärmverursacher 
Gesund­heits- und Umwelt­de­par­te­ment GUD (gesetz­li­chen Grundlagen)
Schall­schutz­fens­ter­pro­gram­me
Fach­stel­le Lärmschutz

Was Sie tun können…

Schritt 1: dokumentieren

„Belas­tungs­grenz­wer­te defi­nie­ren maxi­ma­le Immis­sio­nen, wel­che auf lärm­emp­find­li­che Bau­ten oder Gebie­te ein­wir­ken dür­fen. (…) Mit dem mass­geb­li­chen Belas­tungs­grenz­wert ver­gli­chen wer­den die in der Mit­te des offe­nen Fens­ters lärm­emp­find­li­cher Räu­me ermit­tel­ten Belastungswerte.“
(Quel­le:Lärm & Schall)

Dies bedeu­tet im Klar­text, dass unter rea­len Bedin­gun­gen gemes­sen wer­den kann; man geht davon aus, dass Betrof­fe­ne bei offe­nem Fens­ter schla­fen (wol­len). Hal­ten Sie das Dezi­bel­me­ter in die Mit­te des geöff­ne­ten Fens­ters und lesen Sie die Wer­te ab.

Grenz­wer­te fin­den Sie unter Lärm & Schall, zusam­men mit wei­te­ren nütz­li­chen Defi­ni­tio­nen. Pau­schal kann man jedoch sagen, dass tags­über ein Wert von 65 dB und nachts ein Wert von 55 dB nicht über­schrit­ten wer­den kann. Dies gilt auch für Pas­san­ten­lärm und die Geset­zes­la­ge ist klar: ver­ant­wort­lich für die Ein­hal­tung der Grenz­wer­te ist der Ver­ur­sa­cher / die Ver­ur­sa­che­rin (Bun­des­ge­setz über den Umwelt­schutz, SR 814.01, vom 7. Okto­ber 1983, Art. 2: Wer Mass­nah­men nach die­sem Gesetz ver­ur­sacht, trägt die Kos­ten dafür.)

Ein Dezi­bel­me­ter kön­nen Sie bei uns aus­lei­hen, wir sind froh, wenn Sie uns die Resul­ta­te Ihrer Mes­sung mit­tei­len, wir wer­den die­se auf unse­rer Home­page ver­öf­fent­li­chen, natür­lich anony­mi­siert. Falls Sie kei­ne Mög­lich­keit haben, den Lärm zu mes­sen, notie­ren Sie sich bit­te die Dau­er des Ereig­nis­ses und Ihre sub­jek­ti­ve Wahr­neh­mung (zum Bei­spiel „Sams­tag, den 21.04.2011 Musik­lärm von 23.00 ‑03.30, ab 01.25 zusätz­lich Lärm durch weg­fah­ren­de Autos; so laut, dass ich bei geschlos­se­nem Fens­ter noch fast alles hör­te“). Fra­gen Sie Ihre Nach­barn, ob sie das sel­be fest­ge­stellt haben und unter­zeich­nen Sie die­ses Lärm­pro­to­koll gemein­sam.

Schritt 2: Dia­log suchen

Suchen Sie das Gespräch mit den Ver­ur­sa­chern. Äus­sern Sie sich münd­lich, wenn es sein muss, schrift­lich, aber vor allem: sach­lich. Tun Sie sich mit Ihren Nach­barn und Nach­ba­rin­nen zusammen.

Schritt 3: Melden

Rufen Sie die Poli­zei. Sei­en Sie sach­lich, die Dis­po­nen­ten in der Ein­satz­zen­tra­le haben durch­aus Ver­ständ­nis für unse­re Lage. Sei­en Sie nicht frus­triert, wenn die Poli­zei ver­spä­tet aus­rückt, oder viel­leicht sogar gar nicht, weil Lärm­kla­gen auf der Prio­ri­tä­ten­lis­te halt wei­ter unten ste­hen als Mord und Tot­schlag. Ihr Anruf wird auf jeden Fall regis­triert; jede Lärm­kla­ge wird gesam­melt. Wenn Die Poli­zei aus­rückt, müs­sen Sie aller­dings damit rech­nen, dass man bei Ihnen klin­gelt. Dazu sind die Poli­zis­ten verpflichtet.

Gehen Sie zusätz­lich am Fol­ge­tag zur Kreis­wa­che, erstat­ten Sie Anzei­ge und geben Sie Ihr Lärm­pro­to­koll ab. Gesprä­che, die wir mit ver­schie­de­nen Behör­den­ver­tre­tern führ­ten, zeig­ten sogar, dass man froh ist über sol­che Anzeigen.

Schritt 4: Feed­back an den Quartierverein

Infor­mie­ren Sie uns, schi­cken Sie uns eine Kopie Ihres Lärm­pro­to­kolls. So kön­nen wir uns ein Bild machen, wo ein Ein­grei­fen nötig sein kann und wir haben „Muni­ti­on“ für Gesprä­che mit den Behör­den. Wir gehen auch an den neur­al­gi­schen Punk­ten vor­bei und füh­ren sel­ber Mes­sun­gen durch.

Weitere Infos und Links:

Immis­si­on (Lärm usw.) mel­den: laermgruppe.ch – Innen­stadt als Wohnquartier

Was wir tun können…

Wir sind eine Arbeits­grup­pe des Quar­tier­ver­eins, die sich momen­tan aus zwei Vor­stands­mit­glie­dern rekru­tiert. Nach wie vor freu­en wir uns über Mitstreiter/innen, wenn mög­lich selbst von Immis­sio­nen Betrof­fe­ne. Die Mit­glied­schaft im Quar­tier­ver­ein ist dazu nicht zwin­gend (wir wür­den uns natür­lich freuen…)

Als Lärmgruppe

  • bie­ten wir eine Platt­form an, auf der Betrof­fe­ne sich aus­tau­schen kön­nen und Infor­ma­tio­nen finden
  • die­nen wir als Bin­de­glied zwi­schen Betrof­fe­nen, Medi­en und Behör­den, för­dern den Dia­log und suchen gemein­sam nach Lösungen
  • stel­len wir Hilfs­mit­tel zur Selbst­hil­fe zur Ver­fü­gung, sei­en dies nun Infor­ma­tio­nen zur gül­ti­gen Rechts­la­ge oder Dezibelmeter
  • füh­ren wir selbst Mes­sun­gen durch und lei­ten die Resul­ta­te an die Behör­den weiter
  • ste­hen wir in Kon­takt mit ande­ren Quar­tier­ver­ei­nen und Interessengruppen
  • suchen wir das Gespräch mit Behör­den und Orga­ni­sa­to­ren im Vor­feld von Grossanlässen